Beim betäubungslosen Schächten ist auch bei korrekter Ausführung des Halsschnittes das Tier nicht sofort bewusstlos (Wiederkäuer bleiben durch spezielle anatomische Gegebenheiten sogar noch länger bei Bewusstsein). Aus Tierschutzsicht ist dieser Tötungsansatz abzulehnen, denn das Töten ohne Betäubung führt generell zu zusätzlichen und vermeidbaren Leiden der Tiere und ist mit erheblichen Schmerzen, Angst und Stress verbunden.
Als Kompromiss zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit kann die seit langem bekannte und von einigen islamischen Religionsvertreter:innen bereits durchaus akzeptierte Elektrokurzzeitbetäubung gelten. Hierbei verliert das Tier durch eine elektrische Hirndurchströmung für kurze Zeit das Bewusstsein, die Durchtrennung des Halses mit einem Messer und die Entblutung werden in diesem Moment vorgenommen bzw. herbeigeführt.
Die Albert Schweitzer Stiftung sieht jedoch im Töten von Tieren ein generelles ethisches Problem. Auch der Einsatz einer Betäubung vor dem Töten stellt für uns keine Tötungs-Rechtfertigung dar.